29 Feb. 2020

Änderung der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT)

 Tags:     GOT , Notdienst , Notdienstgebühr

Notdienstgebühr“ in der tierärztlichen Gebührenordnung

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT)“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im Rahmen der GOT nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für die Praxen nicht kostendeckend.

Was ändert sich für Sie?
Die Neufassung der GOT regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:
  • Es muss eine „pauschale Notdienstgebühr“ in Höhe von 59,50 bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden.
  • Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache (bis maximal der 4-fache) Satz der GOT abgerechnet werden.
Wann handelt es sich um Notdienst?
Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben:
  • täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht)
  • von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
  • von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt.
Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
 
Weitere Infos zur GOT finden Sie unter:
www.bundestieraerztekammer.de
(Rubrik „Für Tierhalter“/„GOT“)