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06 Juli' 26

Ab 1. Juli 1026 gilt die landesweite Katzenschutzverordnung für Schleswig-Holstein

Die Landesregierung hat eine neue Landesverordnung über den Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung) im Kabinett beschlossen, welche am 1. Juli 2026 (Übergangsfrist 6 Monate) in Kraft getreten ist. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen, den Tierschutz zu stärken und die Kommunen bei der Umsetzung von Katzenschutzmaßnahmen zu unterstützen. Für Katzenhalterinnen und Katzenhalter gilt künftig: Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang gewährt, muss das Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Wohnungskatzen, die das Haus oder die Wohnung nicht verlassen, sind von den Regelungen nicht betroffen. Für bereits gehaltene Freigängerkatzen gilt eine Übergangsfrist v

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